Verjährung Herstellungsbeitrag für Entwässerungs- und Wasserversorungseinrichtungen
vom 4.1.2022
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Meine Frage: Kann man hier größtenteils Verjährung (4 Jahre mit Start Jan. 2017) geltend machen, zumindest für die Flächen, die dem Neubau 2016 zugeordnet werden können, so dass die Gemeinde nur Gebühren auf die nachträglich erworbenen Flächen erheben kann ODER führt der nachträglich Erwerb von Flächen dazu, dass der gesamten Anspruch der Gemeinde erhalten bleibt und es zu keiner Verjährung kommt?