Anwendung der Fünftelregelung trotz Auswanderung nach Auszahlung der Abfindung
vom 20.7.2025
für 70 €
beantwortet von
Ich habe eine konkrete Rückfrage zur steuerlichen Behandlung einer Abfindung im Zusammenhang mit einem geplanten Wegzug aus Deutschland. ... Ausgangslage: Vertragsunterzeichnung des Aufhebungsvertrages 30.07.2025 Auszahlung der Abfindung: 30.01.2026 Letzte Entlohnung vom Arbeitgeber: 30.12.2025 Auswanderung (Abmeldung aus Deutschland, Anmeldung in (Süd) Zypern): Februar 2026 Im Jahr 2026 voraussichtlich Einkünfte zwischen 2.000 € und 20.000€ (kleiner Teil davon in D, größter Teil in CY) Verheiratet, 2 Kinder, gemeinsame Veranlagung bisher üblich, Frau zahlt Kirchensteuer, Mann nicht. Frage: Kann im Jahr 2027, die Abfindung in der Steuererklärung für das Jahr 2026 in Deutschland mit Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 EStG sowie unter Berücksichtigung des Ehegattensplittingtarifs versteuert werden, wenn der steuerliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Zuflusses (Januar 2026) noch in Deutschland besteht, die Abmeldung und der Wegzug aber erst im Februar 2026 erfolgen?