Arbeitsvertrag unterschrieben und nicht angetreten
vom 7.6.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Im Vertrag steht folgende Klausel: Tritt der arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis schuldhaft vertragswidrig nicht an, verpflichtet er sich zur zahlung einer Vertragsstrafe in höhe der auf einen zeitraum von zwei Wochen entfallenden festen Vergütung. ... Auf den insgesamt entstandenen schaden ist dann die vertragsstrafe anzurechnen Muss ich nun die 3000€ zahlen?