Kündigung in Kleinbetrieb wg. Geschäftsaufgabe I Anwalt bzw. RSV nötig oder nicht?
vom 26.2.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Es sei denn eine mögliche Abfindung übersteigt die Gehaltszahlungen, die bis zum offiziellen Kündigungszeitpunkt geflossen wären, deutlich - dann wäre es ggf. eine Überlegung / Abwägung wert. Bevor ich nun deswegen extra eine Rechtsschutzversicherung abschließe, würde ich gerne erfahren, ob ich mir dieses Geld auf Grund der vermutlich sehr klaren Sachlage sparen kann. ... Ich möchte ungern Geld verbrennen und weitere Fixkosten erzeugen, da mein Gehalt für Münchner Verhältnisse schon jetzt nicht ausreicht.