Sonderkündigungsrecht bei Wohnungsmängeln?
vom 15.3.2024
für 52 €
beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Dezember 2023 haben wir einen Mietvertrag für eine Zweizimmerwohnung abgeschlossen. Kurz darauf bemerkten wir erhebliche Feuchtigkeitsprobleme in einem der Zimmer, darunter ein großer Wasserfleck an der Decke und an einer Außenwand. Wir haben den Vermieter unverzüglich über diesen Mangel informiert. Nach kurzer Zeit bildete sich auch dunkelblauer Schimmel . ...