Garagenvermietung-Kündigungsrecht nach Tod des Vermieters
vom 13.1.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Er war Nießnutzer eines Bauernhofes wo ich aber Eigentümerin bin. Nun ich habe ich einen Mietvertrag von ihm vorliegen, in dem er die Garagen des Hofes vermietet hat. In dem, vom Mieter (vermutlich) selbstaufgesetztem Mietvertrag, steht unter Kündigung folgendes: Der Vermieter verpflichtet sich 4 Jahre im voraus das Beenden des Mietvertrages anzukündigen. ...