Prüfung Kaufvertrag Immobilie - worauf sollte man als Käufer besonders achten?
vom 30.3.2006
65 €
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Folgen eines etwaigen Rücktritts a)Im Fall des Rücktritts des Veräußerers wegen Nichtzahlung des Kaufpreises trägt der Erwerber die Kosten dieses Vertrages und seiner Rückabwicklung. b)Die nachfolgend genannten Bevollmächtigten gemäß Abschnitt V dieser Ur-kunde sind berechtigt, die Löschung der zugunsten des Erwerbers eingetra-genen Auflassungsvormerkung zu bewilligen und zu beantragen, wenn und soweit der Veräußerer dem Notar den Rücktritt nachgewiesen hat durch Vor-lage des Rücktrittschreibens sowie des Originalrückscheins, ohne dass dem Notar eine Prüfungspflicht hinsichtlich der materiellen Berechtigung zum Rücktritt obliegt, und der Erwerber der Löschungsankündigung des Notars an die heute angegebene Anschrift nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich widersprochen hat. 6.