Bauvorhaben / Baulast (Wegerecht, Haftungsregelung, Entschädigungen)
Der Weg dient bisher 1.) uns selbst als Zufahrt zu unserem Grundstück B und 2.) als Zufahrt zu dem Haus D2, eine andere Zufahrt zum Haus D2 gibt es nicht. ... Bestätigt wurde mir ebenfalls, dass ich für Instandhaltungsaufwände den Nachbar separat zur Beteiligung auffordern kann. ... Die Zufahrt unseres Weges von der öffentlichen Straße aus ist durch eine Toranlage eingeschränkt.