Hier stellt sich die Frage, ob A sofern er von B in London verklagt wird, aber selbst der Meinung ist, dass der Gerichtsstand London nicht rechtswirksam vereinbart wurde, weil Bestimmung des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EuGVVO/23.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 23 EuGVVO">Artikel 23 des EUGVVO</a> nicht eingehalten wurde, bzw. er gar keinen Fax unterschrieben hat (der Fax stellt ja keine Urkunde dar, wenn die die Echtheit der Unterschrift bestritten wird) in London einen Anwalt einschalten sollte und durch diesen Anwalt ein Rüge beim englischen Gericht vorbringen lassen sollte, dass der Gerichtsstand London nicht rechtswirksam vereinbart wurde (mit dem Ziel das das Gericht in London sich für unzuständig erklärt)? Können Sie mir dazu deutschsprachige Anwälte in London benennen, die sich mit dieser Materie auskennen? Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Generelle Themen Betreff: EUGVÜ2 Einsatz: €50,00 Status: Beantwortet geschrieben am 02.10.2007 22:21:00 Vorliegend behauptet B einen Telefax von A (Auftrag) am 22.08.2007 erhalten zu haben.