Belegschaftsaktien bei Trennung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo, meine Frau und ich haben uns gütlich getrennt. Wir haben finanziell soweit auch alles gemeinschaftlich geklärt wobei unser Augenmerk darauf lag, dass sich keiner irgendwie benachteiligt oder bevorzugt fühlte. Eine Unklarheit ist allerdings geblieben.