(Unter-)mietvertrag Garage
vom 3.6.2009
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Der Vertrag wurde auf die Dauer von 4 Jahren geschlossen. ... Man könne den Vertrag nur auf diese Dauer vereinbaren, da der Hauptmietvertrag der Mieterin auch auf diese Dauer geschlossen sei. Text: §1 Mietzeit: (Nur für Verträge von bestimmter Dauer) "Der Abschluß des Mietvertrages erfolgt auf 4 Jahre.