Abstammung - Hauptverhandlung und diverse Unzulänglichkeiten
vom 13.10.2010
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
S.g. Fachanwälte für Familienrecht (bitte NUR Fachanwälte!) im Rahmen eines Abstammungsprozesses für ein uneheliches Kind wurde ein genetisches Gutachten durchgeführt, obwohl der Kindesvater dem deutschen Familiengericht (Bayern) mehrere Beweise für den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und die Zuständigkeit der dortigen Gerichte übermittelt hatte.