Strafvollzugsgesetz NRW -Synopse, welche Änderungen ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Sehr geehrte Anwälte, aufgrund eines Interesses würde ich gerne wissen, ob in einem Beispiel, wo jemand Fürsorge braucht, sich was geändert hat ? Entgegen der medienwirksamen Darstellung über die Übermittlung der Entlassadresse, die offenbar nur eingeschränkt gilt, und nur bei Grund, würde mich der Bereich der Vorsorgeuntersuchung, medizinische Untersuchung und der Zwansunterduchungen einiges interessieren, da es hier offenbar im Detail ganz gravierende Änderungen gab. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes sah zB eine Ungleichbehandlung vor, ( 20 Jahre bei Frauen und 45 (!!)