Pfändungs- & Überweisungsbeschluss auf 1Euro Job
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Ich habe einen Pfändungs- & Überweisungsbeschluss wegen Foderungen aus dem Unterhaltsvorschuss bekommen in dem meine kompletten Bezüge des 1 Euro Jobes (Mehraufwandsentschädigung) gepfändet werden sollen. Auf diesen Beschluß habe ich Widerspruch (Erinnerung § 766 ZPO)beim Amtsgericht eingelegt, mit der Einwendung nach § 850 a Ziff. 3 ZPO. Begründung: In den Bescheid des Amtes für Arbeit und Soziales wird eindeutig darauf hingewiesen, dass damit die etwaigen Mehraufwendungen abgedeckt sind (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitssachen etc.), es sich also nach den Bescheid nicht um Arbeitseinkommen im eigentlichen Sinne handelt.