Gültigkeit Schönheitsreparaturklausel/-Renovierung, was ist bei Auszug zu tun?
Es gab immer Probleme mit Schimmel, von Vermieterseite hieß es, dass wir falsch gelüftet hätten. ... Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter weder zur Minderung noch zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt noch besteht ein Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 3 S. 1 BGB.