Privatverkauf über Ebay Porzellankopfpuppe
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Da ich kein Händler bin, sondern nach BGB ein Privatverkäufer, schließe ich hiermit nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und das Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. ... Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung sowie Rückgabe und Umtausch.