Strafbefehl wg. Unfall in Verbindung mit Vorfahrtsmissachtung
Da ich noch nie im Straßenverkehr "negativ" aufgefallen bin oder sonst irgendwie mit dem Gesetzt "Probleme" hatte, verwundert mich das Ausmaß der Strafe. ... Insgesamt entstand ein Fremdsachschaden in Höhe von ca. 4300 Euro. ... Sie werden daher beschuldigt, grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet zu haben und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben, wobei Sie fahrlässig handelten und die Gefahr fahrlässig verursachten, strafbar als fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs">§§ 315c Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 3 Nr. 2</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 69 StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis">69</a>, 69a StGB.