Grünland als Holzlager-und Bearbeitungsplatz, Wegbeschädigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
1. kann auf einem Flurstück, daß als Grünland ausgewiesen ist, ein Holzlager- und Holzbearbeitungsplatz eingerichtet werden ? 2.um obiges Grundstück erreichen zu können, muß ein öffentl. Weg, dessen Zustand sehr schlecht ist, befahren werden.