Ich sehe aber dennoch bislang eine gesamtschuldnerische Haftung von A, M und M-Krake. ... Es wäre ggf. auch zu klären, ob sich ein Handelsunternehmer als "Behörde" bezeichnen darf und Umweltgefährdung ankündigen und begehen darf… Ohne Kommmentar… So wäre es ein leichtes Spiel eine Müllfirma & Abschleppfirma zu gründen, diese als "Behörden" zu bezeichnen, Kennzeichen "heimlich" (am besten durch strafunmündige Kinder) entwerten zu lassen und bei "zufälliger Sichtung" mal eben kostenpflichtig eigenmächtig abzuschleppen ohne sich polizeilich/städtisch zu vergewissern, dann gemeinsam Geld + Standgebühren zu erpressen und bei Zahlungsweigerung die KFZ´s einfach einzubehalten, zu verwerten, um sich den Erlös dann untereinander aufzuteilen, um den Eigentümern gezielt Schaden zu verursachen ... und wenn das nicht klappt, darf man den Schrott notfalls im Walde abladen und schiebt die Tat auf den letzten Eigentümer… Hierfür würde jeder als kriminell eingestuft werden….! ... Der Schaden ist demnach in geforderter Höhe zu ersetzen und gerechtfertigt.