Widerspruch Rentenversicherungspflicht als selbständige Trainerin
Trotz meiner Widersprüche (Tätigkeitsbeschreibung), dass ich nicht als Dozentin arbeite, und mich (mit nunmehr 61 Jahren) nicht der Rentenversicherungspflicht als Dozentin unterzogen sehe und auch nicht rückwirkend Beträge in die Rentenversicherung einzahlen kann, wurde der Widerspruch jetzt erneut abgelehnt.