Bitte Mietvertrag prüfen!
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
X mit insgesamt ca. 81,7 m² Nutzfläche; bestehend aus: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Abstellraum, Bad und Terrasse. dazu folgende, nicht Wohnzwecken dienende Räume: Keller-Nr. ... Eine etwaige Differenz aufgrund der Abrechnung zugunsten des Vermieters (Mieters) hat der Mieter (Vermieter) innerhalb von einem Monat nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter (Mieter) zu zahlen. ... Mieterhöhungen gem. §§ 558 bis 559 b BGB sind während der Laufzeit der Staffelmiete ausgeschlossen (§ 557 a Abs. 2 BGB).