widersprüchlicher Kündigungsausschluss im Mietvertrag
vom 9.1.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Cedric Hohnstock / Hannover
Im fraglichen Mietvertrag findet sich der folgende Passus: "Vermieter und Mieter verzichten für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.03.2024 (nicht länger als vier Jahre seit Unterzeichnung) des Mietvertrages) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist erstmalig mit Wirkung zu diesem Termin mit gesetzlicher Frist zulässig." Meiner Ansicht nach ist das widersprüchlich: der erste Satz ermöglicht die erstmalige ordentliche Kündigung zum 30.06. der zweite Satz zum 31.03.