Schönheitsreparaturen nach Tod der Mieterin
vom 7.7.2005
15 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Eine Kündigung der Mietwohnung durch mich als Erben war angeblich erst zum 30.09.2005 möglich. ... Die Wohnung war seit 1987 (ca.) gemietet, sie war bei Bezug nicht renoviert. 1993 wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen, in dem die Mieterin auf die Nutzung des Speicherabteils verzichtete, ebenso wurde die Möglichkeit von Mietminderungen bei einem Ausbau des Speichers ausgeschlossen.