Bei Einzug & Auszug renovieren?
vom 26.7.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Hab die Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen und der Vermieter behauptet ich muss bei Auszug renovieren. Habe auch leider keine Beweise(Fotos), dass die Wohnung bei Einzug unrenoviert war. ... Lässt der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der in Ziff.1 b) und Ziff.2 b) vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist der Vermieter auf Anforderung durch den Mieter verpflichtet,im anderen Fall der Vermieter aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes auch bezüglich einzelner Schönheitsreperaturen zu verlängern oder zu verkürzen. § 17 Beendigung des Mietverhältnisses 1.