Ich bin nicht erwerbstätig, Einkünfte: ich erhalte Unterhalt für die Tochter in Deutschland auf ein deutsches Konto (unter 6000 Euro im Jahr).Ich bekam für meine Tochter geb. 1992, als Anspruchsberechtigte das monatliche Kindergeld gezahlt, von der Familienkasse. ... Der Kindesvater lebt nach wie vor in Deutschland,zahlt an das dortige Finanzamt seine Steuern,PLZ 990.. war und ist immernoch in einem Angestelltenverhältnis. ... Ich ging davon aus das mir für die Tochter das Kindergeld uneingeschränkt zustand/zusteht, da ich erwerbslos war/bin und weil der Kindesvater seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und auch dort seine Steuern regelmäßig abführt.