Erbannahme: Sind Vertragskündigungen konkludentes Handeln?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Die Erbausschlagung ist bereits bei einem Notar erfolgt. ... d) Laut Notar können die Bestattungskosten in jedem Fall vom Konto des Vaters beglichen werden, egal ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen worden ist.