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23 Ergebnisse für geschäftsführer zahlung verhalten

Mündliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zum Thema "Provisionsvorauszahlungen"
vom 12.6.2015 38 € Historischer Preis
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Die Antwort der Geschäftsführung war nahezu wortwörtlich: „In unserem Unternehmen hat noch kein Mitarbeiter jemals bereits getätigte Zahlungen, egal welcher Art, zurückzahlen müssen und so wird es auch in diesem Fall sein." ... Der über allen stehende Geschäftsführer des Unternehmens teilte mir aktuell schriftlich mit, „dass ich davon sicher ausgehen kann, keinen Betrag zurückzahlen zu müssen." ... Weil ich meine Aktivitäten tagtäglich im Sinne unseres Unternehmens einbringe und wohl in 4 Jahren nie weniger als in einer 40-Stunden-Woche gearbeitet habe, ärgert mich das Verhalten der entsprechenden Leiter ganz besonders.
Vertrag Arbeitgeber/Arbeitnehmer
vom 29.9.2014 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Sie ist in dieser Funktion unmittelbar dem Geschäftsführer unterstellt. 3. ... Ein solcher sachlicher Grund ist insbesondere gegeben, wenn (a)sich die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers gegenüber der Lage zum Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung der Leistung erheblich verschlechtert hat, (b)das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmerin Anlass zu Beanstandungen gibt, (c)der mit der Gewährung der Leistung ursprünglich verfolgte Zweck entfallen ist, (d)sich die für die Gewährung der Leistung ursprünglich maßgeblichen Umstände wesentlich verändert haben.