Zur Erlangung einer Erlaubnis §2 Abs.1 Gaststättengesetz
vom 24.7.2005
20 €
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Also ist mein freund ruhigens gewissens zum ordnungsamt der stadt krefeld gegangen und hat seinen antrag gestellt ausserdem alle gefordeten bescheinigungen und führungzeugnisse sogar doppelt nämlich auch für seine ehefrau. Letzte woche reichte er seinen antrag ein und es wurde ihm die konzession verweigert! Der Beamte der sehr unfreundlich und ironisch war, hat auf grund steuerückständen in höhe von ca. 40000€ sein antrag abgelehnt!