Namensänderung Pflegekind gem §2NamÄndG
Mein Sohn - 5 Jahre alt - wächst bei einer Pflegefamilie auf, da mir das Sorgerecht entzogen wurde, wegen Gefährdung des Kindeswohls. ... Ich bin gegen die Namensänderung und habe zusammen mit meinen Eltern eine Stellungnahme abgegeben, in der wir den Vorschlag unterbreiten, dass mein Sohn den Namen der Pflegemutter, vorangestellt unserem Namen, als Doppelnamen führen könnte. ... Das Gericht hat stattdessen die "familiengerichtliche Genehmigung" zur Namensänderung erteilt mit der Begründung dass die Genehmigung dem Kindeswohl diene.