Eigenheimzulage Nutzungsentschädigung
vom 25.7.2012
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Wohnsitz hier gemeldet. Meine Fragen wären jetzt: a. können die Kreditraten als Nutzungsausgleich geltend gemacht werden, wenn doch der Ausgleich gemäß § 4 (EigZulG) geregelt ist? b. kann die Nutzungsentschädigung jetzt rückwirkend zur Kreditraten Tilgung von ihrem Anwalt geltend gemacht werden ?