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5 Ergebnisse für kosten wasserschaden schlüssel hausverwaltung

Hausverwaltung tut nichts und verleumdet Eigentümer gegenüber anderen
vom 24.3.2020 für 57 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Problem: mangelnde bzw. unnütze Tätigkeit bei Leitungsproblemen Haus aus den 50ern, jede Wohnung eigene Gasheizung, Strom- u Wasserleitungen in schlechtem Zustand 31.01. - im Zuge Küchenarbeiten Meldungdurch uns per Mail samt Bild an HV, dass Leitung im Keller leicht tropft - da Verwalterin im Urlaub Telefonat mit Vertreter, der sich nicht auskennt - Hinterlassen Schlüssel bei MIteigentümer und Nennung aller Kontaktdaten wg Zugang 7.2. - bisher nichts gehört u keine weitere Reaktion auf Mail - Weiterleitung Mail vom 31.01. an Verwalterin, da ab 10.02. wieder da 12.02. - Handwerker meldet sich telefonisch bei uns - das Haus und die maroden Leitungen kennt er, es müsste Steigleitung in unseren 3 Wohnungen erneuert werden - Anruf bei Hausverwaltung: Verwalterin weiß noch nichts - Angebot unsererseits unseren vor Ort tätigen Sanitärhandwerker auch ein Angebot erstellen zu lassen, wird abgelehnt 13.02. - Information des Verwaltungsbeirat über tropfende Leitung, er will sich mit Verwaltung in Verbindung setzen und ist für Angebot durch unseren Handwerker 17.02. - Angebot zum Leitungstausch an HV u Verwaltungsbeirat u Miteigentümer wg Kosten - die Maliadressen werden wg Datenschutz nicht angezeigt, die HV über den Versand informiert 20.02. - keine Reaktion der HV u auch nicht erreichbar - SChreiben an HV mit Darstellung zeitlicher Ablauf u Aufforderung, was zu tun 22.02. - Mail der HV - es ist Ihrer Ansicht nach keine Gefahr im Verzug - Meldung an Versicherung ist erfolgt - Haus hat nicht Priorität, da "im Nachbarhaus ganz andere Sachen aus der Leitung laufen..." - "wir können ja kostenpflichtige außerordentliche Versammlung einberufen, um Angelegenheit zu beschleunigen" 25.02. - 21:57 Uhr - Mail der HV, dass Sie am nächsten Tag mit einer Wasserschaden-/Leckortungsfirma aus Ihrer 100 km entfernten Stadt bei den Häusern ist - keine Nachfragen nach evtl. ... Unnötige Kosten sollten vermieden werden. ... Ebenso hat er sich per Mail bei der Hausverwaltung beschwert.
Mietforderungen nach Auszug einer Untermieterin
vom 19.10.2015 40 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Juli ist der Mitbewohner leider nicht erschienen, sondern hat lediglich die Schlüssel zu den Räumlichkeiten in den Briefkasten geworfen, was meiner Rechtsauffassung keiner Übergabe entspricht und in Anbetracht eines hinterlassenen Wasserschadens am Laminat, der erst nach Auszug festgestellt worden ist, nochmal später von Belang ist. ... Bezüglich des Laminatschadens habe ich Ihn zur Zahlung der Kosten laut Kostenvoranschlages eines Handwerkers aufgefordert und ihm aber auch die Option gelassen, den Schaden selbsttätig zu regulieren. ... Fraglich ist allerdings wirklich, ob ich einen Anspruch auf Schadensbeseitigung habe, da das Laminat ja somit der Hausverwaltung gehört.
Toilettenspülung defekt: Über 2.000 Euro Nachzahlung!
vom 20.12.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wasserschäden durch einen abgesprungenen Zuleitungsschlauch etc. während längerer Abwesenheit des Mieters Versicherungen nicht zahlen müssen. ... Wäre ich früher informiert worden, wären die Kosten jetzt zumindest nicht so hoch. 2. ... Soll ich jetzt bereits handeln, wenn den irgendwelche Optionen bestehen, die Kosten erstattet zu bekommen?
Zerstörung Sondereigentum durch Reparatur Gemeinschaftseigentum
vom 15.7.2009 40 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Laut unserer Hausverwaltung besagt die Teilungserklärung (s.u.) angeblich, dass die Eigentümergemeinschaft zwar die Kosten für den Austausch der tragenden Balken übernehmen muss, wir aber auf unsere Kosten die Holzbalken freilegen und anschließend wieder verschließen sollen. ... Die Hausverwaltung will unabhängig von uns Besichtigungstermine mit Handwerkern durchführen und verlangt dafür einen Schlüssel von uns. Wir möchten jedoch gerne wissen wer wann in unseren Anbau geht: Müssen wir einen Schlüssel bereitstellen, so dass die Hausverwaltung jederzeit ohne unser Wissen den Anbau betreten kann?