Arbeitsvertrag für die Anstellung der Ehefrau im eigenen Unternehmen
vom 9.8.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 35 Stunden pro Woche. 2. ... Überstunden sind nur mit Zustimmung der Arbeitnehmerin zulässig und werden mit einem Zuschlag von 30 % oder durch Freizeitausgleich vergütet. 4. ... Eventuelle Überstunden werden gemäß §4 Absatz 3 vergütet. §6 Urlaub und Sonderurlaub 1.