Consultants - Ab wann gilt Arbeitnehmerüberlassung
vom 15.7.2020
für 73 €
Auf mündliche Nachfrage von A antwortet U, dass es sich hier um keine Arbeitnehmerüberlassung handelt, wenn er bei K arbeitet - Erlaubnis der Agentur für Arbeit zur Verleihung, scheint somit nicht zu bestehen. --- Es geht mir vorerst nur um eine erste Einschätzung. Im Folgenden ist für mich ein "ja" / "eher ja" / "eher nein" / "nein" ausreichend - gerne nehme ich auch Verweise auf geltendes Recht / Gesetze in denen ich mich weiter informieren kann --- Kann man hier bereits von Arbeitnehmerüberlassung ausgehen? Kann man von Arbeitnehmerüberlassung ausgehen, wenn des Weiteren: 1.1 - A bei K Werke / Projekte verrichtet 1.2 - A bei K Tagesgeschäft verrichtet 1.3 - ausschließlich A / kein Kollege von A - gemäß Vertrag zwischen U und K - bei K arbeiten soll 1.3 - A in die Prozesse von K eingebunden ist und dort Weisungen direkt erteilt werden z.B. auch Urlaubsplanung, Rufbereitschaft oder Arbeit am Wochenende 1.4 - K indirekt Weisungen über U delegiert und U diese 1:1 an A weitergibt z.B. auch Urlaubsplanung, Rufbereitschaft oder Arbeit am Wochenende Welche Rechte hätte A gegenüber U und K, wenn es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt: 2.1 - Kann A im rechtlichen Sinne Gleichstellung zu anderen Arbeitnehmern von K fordern z.B. um Vorzüge des (Haus-)Tarifes von K zu genießen 2.2 - Kann A bei U fristlos kündigen 2.3 - Kann A rechtlich fristlos einen Anstellungswechsel von U nach K durchzusetzen Kann man davon ausgehen, dass sich auch K strafbar macht, wenn U ohne Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung betreibt?