Pflicht zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe?
vom 16.12.2010
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Wir haben vor kurzem in den USA geheiratet. Lt. Internetseite des Auswärtigen Amtes besteht keine Verpflichtung, beim zuständigen Standesamt einen Antrag Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§ 34 PStG) zu stellen. Da die Heirat weder auf Familienname noch Steuerklasse Auswirkung hat, überlegen wir, die doch recht umständliche Nachbeurkundung nicht zu machen, da wi ...