Sozialhilfe - Anspruch Ausländer Widerspruch
vom 6.9.2004
10 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Mein Freund kam aus Polen um mit mir zu leben. Wir wohnen zusammen mit unsere Tochter (Nationalität-Deutsch). Er hat einen Aufenhaltserlaubnis bekommen §23 Abs.1 Nr.3 AuslG. für einen Jahr. Er hat sofort einen Kurs vom Arbeitsamt bekommen für 2 Monate (Deutschkurs und Praktikum). Es wurde uns gesagt dass wir zum Sozialamt gehen können wegen Geld und Krankenversicherung. Der mündliche Antrag be ...