Beschädigung an meinem Fahrzeug nach Waschstraßenbenutzung
vom 6.9.2004
12 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Ich benutzte vor ca. 3 Monaten eine Waschstraße der IMO-GmbH. Nach Benutzung der Waschstraße stellte ich Beschädigungen am Lack meines Fahrzeuges fest. Ich zeigte dies sofort beim Betreiber der Waschstraße an. Dies wurde mittels Schadensprotokoll festgehalten. Nach ca. 4 Wochen meldete sich die IMO Wasch GmbH mit ablehnender Haltung. Ich widersprach, daraufhin wurde ich aufgefordert Fotos einzu ...