Vermieter: Aufrechnung und Verjährung von Ersatzansprüchen aus Mietverhältnis
vom 7.6.2023
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Guten Tag, wir sind Vermieter und der Mietvertrag wurde zum 31.05.2022 gekündigt. Die Wohnungsübergabe erfolgte am 25.05.2022. Die Wohnung befand sich in einem schlechten Zustand mit starken Verschmutzungen und viel Schimmel. Es wurde ein Abnahmeprotokoll erstellt, worin die bemängelten Objekte mit den zu erbringenden Arbeiten vermerkt wurden, wie z.B. • Wohnzimmer – Wände, Decken: Decke OK, ...