Baumpflanzungen an der Grenze und errichten eines Holzzaunes
vom 3.12.2008
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Unser Nachbar hat vor 5 Jahren Bäume an der Grenze gepflanzt (Feldahorn bis 15 Meter Höhe). Ende des Jahres ist die Einspruchsfrist vorbei. Dieser Tage hat unser Nachbar uns schriftlich zugesagt, dass die Bäume nicht höher seinerseits als 3 Meter würden.