Außerordentliche fristlose Kündigung, rechtmäßig?
vom 14.1.2015
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
BITTE ÜBERPRÜFEN SIE DIESE KÜNDIGUNG AUF RECHTMÄSSIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT. Es ist bisher keinerlei Abmahnung erlassen worden. Welche Punkte soll ich bei der Kündigung hervorheben und welche sollte ich lieber weg lassen oder ist diese Kündigung so sachgemäß?