Schöner Wohnen in Gewerbeobjekt
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
[Sehe ich es richtig, dass meine Wohnung keine Einliegerwohnung ist, in der man mich grundlos mit einer Frist von 6 Monaten kündigen könnte???] ... Es kam keine Rückmeldung, ich habe dann selbst meine Vermieterin angerufen und ihr gesagt, sie müsse mir neu und wirksam kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit mir aushandeln. ... Ebenso möchte ich die Türen nicht mehr einhängen müssen und den Schrank der, der Spülmaschine weichen musste, soll auch vom Vermieter selbst wieder an seinen rechten Platz gebracht werden.