Pachtvertrag Zuständigkeit für Mängel
vom 31.3.2024
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Es verlängert sich nach Ablauf der Pachtzeit um jeweils ein Jahr, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Pachtzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. ... Sofern diese Gartenfreunde keine gastronomischen Leistungen des Pächters in Anspruch nehmen, haben sie an den Pächter ein Entgelt von 50,00 € außerhalb der Heizperiode und 100,00 € während der Heizperiode als Betriebskostenausgleich zu entrichten.