Sehr geehrter kompetenter Anwalt, meine Mutter, geboren 1939, Deutsche und ihr Ehemann, geb 1941, Deutscher wohnen seit 1991 zusammen in Chile. Beide waren zuvor schon einmal in D verheiratet und wurden beide rechtskräftig in D geschieden. Im Jahr 1993 haben die beiden in Chile geheiratet ohne einen Ehevertrag speziell zu errichten (was in D den Ehestand Zugewinngemeinschaft nach sich zieht.