Ist das neue Mietrecht verfassungswidrig?
Sehr geehrte Anwälte, ich bitte die folgende Frage nur anzunehmen, wenn sie sich mit dem Thema bereits befasst haben und in groben Zügen kurz eine Einschätzung geben können anhand von Urteilen 1) Falls das Mietrechtsänderungsgesetz verfassungswidrig sein sollte, wer kann Klagen? Ich oder nur das Gericht nach Art 100 GG ? Wird so eine Klage überhaupt abgenommen bzw. muss sie angenommen werden oder hat das BVerfG die Freiheit dies anzunehmen ?