Rechtswidriges Miet(un)recht austricksen, nur für ausgefuchsten RA
vom 22.1.2006
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich gebe keine Bescheinigung ( ich habe keinerlei Garantie, daß er dann auszieht, das hat er ja trotz Anerkennung der Kündigung nicht getan, die Minderungen nicht gezahlt, meine RA Kosten natürlich auch nicht). ... Stattdessen läßt er Handwerker nicht in die Wohnung, die ich beauftragt habe (nicht in seinem Zimmer) und für die ich die doppelte Anfahrt usw. zahlen muß. Er hat nun mitgeteilt, daß er keine Nutzungsentschädigung mehr zahlen kann.