Frist zur Ankündigung von Sanierungsarbeiten?
vom 16.6.2023
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Guten Tag, ich wurde als Mieter mit dem unten aufgefuehrten Schreiben in Kenntnis gesetzt, dass unmittelbar Sanierungsarbeiten an allen Balkonen (6 Stk.) anstehen. Falls das Relevanz hat: Die Balkone sind in einem aelteren, aber guten Zustand. Ich finde es eine Frechheit im Hochsommer Balkone zu erneuern, abgesehen davon dass einem dann Lueften in mehreren Raeumen, die zum Balkon gehen, nicht mehr moeglich ist.