Vollmacht für die Abholung einer Kündigungsbestätigung bei der Krankenkasse
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Hallo! Ich habe eine Vollmacht erhalten, dass ich eine Kündigungsbestätigung für eine Kundin von einer Krankenkasse holen darf. Rechtlich gesehen hat die Krankenkasse 2 Wochen Zeit, die Kündigungsbestätigung auszustellen.