Kündigung einer Rückzahlungsvereinbarung durch beauftragen RA
vom 11.1.2006
30 €
Historischer Preis
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Im Zuge unseres Umzuges mußten wir uns auch um eine neue Küche bemühen, da wir die "alte" zum einen nicht mitnehmen konnten (Eigentum des Vermieters) und uns zum anderen in der neuen Wohnung keine zur Verfügung stand. ... Die vor mir liegende Vereinbarung darf ich in den wesentlichen Punkten wie folgt zitieren: --------------- ".....dass ich mich dazu verpflichte....den geliehenen Betrag in Höhe von EUR 4.000,- zurück zu zahlen. ... Nun meine Fragen: 1.