§ 1 Rechtsberatungsgesetz
vom 7.2.2006
20 €
Historischer Preis
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Dazu eine Frage: gilt das auch, wenn der Treuhänder eine Privatperson ist und ein derartige Treuhandabwicklung mit Unterstützung seines (der Anwalt hat ja die Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, ist selbst aber nicht Treuhänder) Rechtsanwalts - der ihm bei der Formulierung aller Verträge und der Vollmacht - hilft, nur einmalig abwickelt (also nicht wiederholt betreibt)?? ... Letztlich landen dann doch alle Menschen mit aufgestauten ungelösten rechtlichen Problemen bei uns und müssen dann meistens höhere Gebühren bezahlen, als wenn Sie sich frühzeitig ernsthaft um eine Lösung ihrer Probleme bemüht hätten. ... Nicht dass wir uns sträuben würden, später die „Opfer“ bei steigendem Streitwert zu vertreten (wie könnten wir), aber im Sinne des Erfinders ist das wahrlich nicht.