Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, sprechen die von Ihnen geschilderten Gründe dafür, dass Sie das Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen.
Sofern Sie gesundheitlich nicht in der Lage sein sollten, Ihre Arbeitstätigkeit ab dem 01.08.2019 wieder aufzunehmen, werden Sie ärztlicherseits voraussichtlich krankgeschrieben werden. Für die Dauer von sechs Wochen wird der Lohn fortgezahlt, danach beziehen Sie Krankengeld, sollten Sie keine neue Stelle gefunden haben.
2.
Ob der Arbeitgeber Ihnen kündigt, lässt sich nicht abschätzen.
Werden mehr als 10 Vollzeit tätige Arbeitnehmer beschäftigt, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nur sehr schwer kündbar ist.
Der Arbeitsgeber kann es also darauf ankommen lassen, abzuwarten, was geschieht. Für die Dauer von sechs Wochen wird der Lohn fortgezahlt, wie oben bereits gesagt, danach entstehen für den Arbeitgeber keine Kosten mehr, da Sie dann Krankengeld beziehen.
Auch während der Zeit, während der Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, kann das Arbeitsverhältnis arbeitgeberseits (auch arbeitnehmerseits) gekündigt werden.
3.
Ein Aufhebungsvertrag setzt voraus, dass der Arbeitgeber bereit ist, einen solchen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Grundsätzlich ist gegen einen Aufhebungsvertrag nichts einzuwenden.
4.
Selbstverständlich können Sie, selbst wenn Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, sich arbeitssuchend melden. Das ist sogar sinnvoll, zumal Sie davon ausgehen, wieder gesund zu werden.
5.
Bezüglich der Kur sollten Sie sich mit der Ärztin in Verbindung setzen. Ratschläge von unbeteiligten Dritten sind eher mit Vorsicht zu genießen.
6.
Wenn Sie keine Sperrfrist vom Arbeitsamt erhalten, erhalten Sie Arbeitslosengeld. In der Regel beläuft sich das Arbeitslosengeld auf 60 % des Nettoentgelts.
7.
Eine große Auswahl weitere Möglichkeiten werden Sie nicht haben.
Sie sagen, das Arbeitsverhältnis belaste Sie und Sie könnten die Arbeit nicht ausüben und würden aufgrund der Arbeitssituation krank. Die Folge ist, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden müssen. Das sollte möglichst schnell geschehen, damit Sie rasch wieder in den Arbeitsprozess – bei einem neuen Betrieb – integriert werden. Eine Langzeitarbeitslosigkeit ist auf jeden Fall zu vermeiden, da das Ihre Bewerbungschancen mindert.
Vor diesem Hintergrund dürfte eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ihrerseits die für Sie beste Möglichkeit sein. Bedenken Sie stets, dass Ihre Gesundheit vorgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Sehr geehrter Herr Raab,
ich hätte noch eine Nachfrage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Arbeitsamt das ärztliche Attest akzeptiert und mir deswegen keine Sperrfrist zuteilt? Das wäre ein wichtiger Faktor für mich bei einer Eigenkündigung.
Herzlichen Dank für Ihren Rat.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Wenn die ärztliche Stellungnahme deutlich zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Tätigkeit bei dem jetzigen Arbeitgeber aus gesundheitlichen Gründen nicht zu verantworten sei, sollte von einer Sperrfrist mit hoher Wahrscheinlichkeit abgesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt