Urheberrecht Schule (Bayern) gescannte Buchseiten

7. August 2008 15:12 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Jahren arbeite ich als Lehrer an einer Schule in Bayern. Zur Erstellung von Arbeitsblättern im Unterricht und als Hausaufgabe für die Schüler bin ich seither folgendermaßen vorgegangen:

Ich habe verschiedene Aufgaben bzw. zugehörige Lösungen aus einem Buch ausgewählt und eingescannt, und dann in einem Word-Dokument zusammengefügt (und natürlich auf meinem Rechner gespeichert) und schließlich auf meinem Drucker ausgedruckt. Die Ausdrucke verwende ich dann als Kopiervorlage für Kopien (am Schulkopierer) für die Schüler.

Die Bücher, aus denen ich gescant bzw. kopiert habe, sind dabei als Original in meinem Besitz (also i.d.R. gekauft, nicht nur von einem Kollegen zum Kopieren/Scannen ausgeliehen). Außerdem habe ich mich immer daran gehalten, nach §53 (3) UrhG nur "kleine Teile" eines Buches zu verwenden.

[ Es handelt sich hier in den meisten Fällen um Schulbücher. Bitte beachten Sie, dass zumindest das Kopieren aus "für den Unterricht an Schulen bestimmten Werken (Schulbücher, Arbeitshefte, Aufgabensammlungen etc.)" in Bayern (vmtl. im Gegensatz zu anderen Bundesländern) noch geduldet wird, zumindest bis zum Moratorium am 31. Oktober 2008), siehe Artikel: http://www.km.bayern.de/km/lehrerinfo/thema/2007/05146/index.asp ],

Nun habe ich aber erfahren, dass das von mir praktizierte Vorgehen des Einscannens, Speicherns und Ausdruckens von Buchseiten evtl. eine Urheberrechtsverletzung darstellt, weil
die Speicherung von Werken zu beruflichen Zwecken erlaubnispflichtig sei.

Ich habe nun evtl. vor, die betroffenen Verlage einzeln anschreiben, um evtl. eine kleine Sonder-Lizenz (evtl. auch mit einer geringen einmaligen Lizenz-Gebühr) zu beantragen, oder bei geringem Umfang evtl. auch Kulanz zu erbitten, zumal es ja im Prinzip auf das Gleiche herauskommt, ob man kopierte Buchseiten von Hand ausschneidet und zusammenklebt, oder am PC mit Cut und Paste in eine Datei einfügt.

Prinzipiell möchte ich in der Sache korrekt handeln, aber natürlich auch unnötige Mühen vermeiden, deshalb habe ich folgende Fragen:

1.) Müsste ich für das bisherige (unwissentliche) Vorgehen im Prinzip mit Konsequenzen rechnen?

2.) Ist es aus Ihrer Sicht in meinem Fall ratsam oder notwendig, die Verlage anzuschreiben?

3.) Ist nicht die Speicherung von gescannten Buchseiten im privaten PC eher eine private Sache, also vielleicht gar keine erlaubnispflichtige Speicherung zu beruflichen Zwecken?

4.) Ist es evtl. möglich, die schon vorhandenen Dateien weiter zu verwenden, und nur in Zukunft nicht mehr einzuscannen?

5.) Oder könnte ich die gescannten Daten (als CD...) in der Schule lagern und nur dort verwenden?

6.) Oder kann das Problem notfalls so gelöst werden, dass ich die gespeicherten Daten lösche, aber zumindest die Hardcopys, also die vorhandenen Ausdrucke weiter als Kopiervorlagen verwenden kann? (Das wäre zwar schade um die gespeicherten Daten, aber zumindest wäre vorerst einmal ein riesiger zusätzlicher Arbeitsaufwand durch Erstellen eigener Arbeitsblätter abgewendet.)


Im Voraus vielen Dank für die Bearbeitung,

Mit freundlichen Grüßen

-- Einsatz geändert am 11.08.2008 18:37:28

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